AGB & Downloads
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vertragsbedingungen zur vorübergehenden Unterbringung und Betreuung von Katzen
Die folgenden Vertragsbedingungen entsprechen inhaltlich den auf der bisherigen Katzenhotel-Seite veröffentlichten Bedingungen. Vor dem Livegang sollte die Fassung rechtlich geprüft und insbesondere auf aktuelle Preise, Abläufe und Anforderungen abgeglichen werden.
- Bei Pensionsantritt darf die letzte Impfung nicht länger als 11 Monate zurückliegen. Wenn die Katze(n) nicht regelmäßig (alle 12 Monate) geimpft werden, muss die letzte Impfung spätestens 4 Wochen vor Pensionsantritt erfolgt sein. Die Impfung gegen Leukose muss vorhanden sein.
- Es muss eine Behandlung mit tierärztlichem Nachweis gegen Flohbefall (z. B. Advantage oder vergleichbare Mittel) sowie eine Behandlung gegen Wurmbefall (auch Bandwurmbefall) erfolgen. Da diese Mittel nur ca. 3–4 Wochen wirksam sind, muss die Behandlung maximal 1 Woche vor Pensionsantritt erfolgen.
- Kater (geschlechtsreif ab ca. 5–6 Monate) müssen bei einer Gruppenhaltung kastriert sein.
- Impfausweis(e) und Bescheinigung/Nachweis des Tierarztes müssen bei Pensionsantritt vorgelegt werden. Ohne diese Unterlagen kann keine Katze aufgenommen werden.
- Die Katzen werden (sofern nichts anderes vereinbart wurde) in Gruppenhaltung betreut und versorgt. Vorteile und Risiken sind bekannt. Sonderregelungen müssen bei der Reservierung vereinbart werden.
- Für die Unterbringung und Betreuung werden pro angefallenem Kalendertag und Katze inklusive Futter, Heizkosten und MwSt. 17,00 € berechnet. Soll oder muss eine Katze einzeln untergebracht werden (Einzelzimmer), werden pro angefallenem Kalendertag und Katze 21,00 € berechnet. Als Futter werden handelsübliche Sorten verwendet. Muss eine Katze diätetisch ernährt werden o. ä., ist dieses Futter mitzubringen.
- Ein Pensionsplatz gilt nur dann als reserviert, wenn der Vertrag vollständig ausgefüllt bei uns eingegangen ist. Nach Vorliegen des Vertrages erhalten Sie den von uns unterschriebenen Vertrag als Reservierungsbestätigung zurück.
- Stornierungsgebühren: Bis 2 Wochen vor Beginn der Unterbringung kostenlos; kürzer als 14 Tage vor Beginn 50 % der Gesamtkosten; kürzer als 7 Tage vor Beginn 100 % der Gesamtkosten.
- Im Falle einer Erkrankung oder Verletzung einer Katze erklärt sich der Besitzer einverstanden, dass die notwendige tierärztliche Versorgung von einem Tierarzt unserer Wahl übernommen wird. Die entstehenden Kosten (Tierarztrechnung, Fahrtkostenpauschale, Zeitaufwand) trägt der Besitzer. War die zu betreuende Katze bei Pensionsantritt mit einer übertragbaren Krankheit infiziert, trägt der Besitzer auch die Folgekosten (Desinfektion, Behandlung infizierter Katzen). Das Katzenhotel Peacock's Manor mit allen Mitarbeitern haftet nur bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz.
- Das Bringen und Holen der Katzen wird nach vorheriger Vereinbarung wie folgt geregelt: Montag bis Freitag 15:00–17:30 Uhr; Samstag 10:00–11:00 Uhr. An Sonn- und Feiertagen ist geschlossen.
- Ist es dem Katzenbesitzer nicht möglich, seine Katze(n) zum vereinbarten Zeitpunkt abzuholen, ist diese Änderung mitzuteilen. Bei einer nicht vereinbarten Verlängerung des Aufenthaltes erlischt der geschlossene Vertrag über Betreuung und Unterbringung der Katze(n). Die Katzenpension behält sich vor, die Katze(n) nach einer Frist von 3 Tagen auf Kosten des Besitzers dem städtischen Tierheim zu übergeben.
- Für mitgebrachte persönliche Dinge wird keine Haftung übernommen.
Tierärztliche Bescheinigung
Auf der bisherigen Website wird eine tierärztliche Bescheinigung als Voraussetzung bzw. Download erwähnt. Für die neue Website sollte das aktuelle Originalformular des Betriebs ergänzt werden, sobald die aktuelle Datei vorliegt.
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