Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vertragsbedingungen
zur vorübergehenden Unterbringung und Betreuung von Katzen
1. Bei Pensionsantritt darf die letzte Impfung nicht länger als 11 Monate zurückliegen. Wenn die Katze(n) nicht regelmäßig
(alle 12 Monate) geimpft werden, muss die letzte Impfung spätestens 4 Wochen vor Pensionsantritt erfolgt sein.
Die Impfung gegen Leukose muss vorhanden sein !
2. Es muss eine Behandlung mit tierärztlichem Nachweis gegen Flohbefall (z. B. Advantage o. vergleichbaren. Mittel) sowie eine Behandlung gegen Wurmbefall (auch Bandwurmbefall) erfolgen. Siehe beigefügtem Vordruck f. d. beh. Tierarzt. Da diese Mittel nur ca. 3 - 4 Wochen wirksam sind, muss die Behandlung max. 1 Woche vor Pensionsantritt erfolgen.
3. Kater (geschlechtsreif ab ca 5 - 6 Monate) müssen bei einer Gruppenhaltung kastriert sein.
4. Impfausweis(e) u. Besch./Nachweis des Tierarztes müssen bei Pensionsantritt vorgelegt werden. Ohne diese Unterlagen kann keine Katze aufgenommen werden.
5. Die Katzen werden (sofern nichts anderes vereinbart wurde) in Gruppenhaltung betreut und versorgt. Vorteile und Risiken sind bekannt.
Sonderregelungen müssen bei der Reservierung vereinbart werden.
6. Für die Unterbringung und Betreuung werden pro angefallenen Kalendertag und Katze inklusive Futter, Heizkosten und
MwSt. 17,00 € berechnet. Soll oder muss eine Katze einzeln untergebracht werden (Einzelzimmer) wird pro angefallenen Kalendertag und Katze 21,00 € berechnet. Als Futter werden handelsübliche Sorten verwendet. Muss eine Katze diätetisch ernährt werden o. ä., ist dieses Futter mitzubringen.
7. Ein Pensionsplatz gilt nur dann als reserviert, wenn der Vertrag vollständig ausgefüllt bei uns eingegangen ist. Nach Vorliegen des Vertrages erhalten Sie den von uns unterschriebenen Vertrag als Reservierungsbestätigung zurück.
8. Die Stornierungsgebühren sind wie folgt geregelt:
Bis 2 Wochen vor Beginn der Unterbringung: kostenlos
Kürzer als 14 Tage vor Beginn der Unterbringung: 50 % der Gesamtkosten
Kürzer als 7 Tage vor Beginn der Unterbringung: 100 % der Gesamtkosten
9. Im Falle einer Erkrankung oder Verletzung einer Katze erklärt sich der Besitzer einverstanden, dass die notwendige tierärztliche Ver-sorgung von einem Tierarzt unserer Wahl übernommen wird. Die entstehenden Kosten: Rechnung des Tierarztes, Fahrtkostenpauschale, Zeitaufwand (Tierarztbesuch), trägt der Besitzer. War die zu betreuende Katze bei Pensionsantritt mit einer übertragbaren Krankheit infiziert, trägt der Besitzer dieser Katze auch die Folgekosten (Desinfektion, Behandlung mitinf. Katzen). Das Katzenhotel Peacock´s Manor mit allen Mitarbeitern haftet nur bei grober Fahrlässigkeit u. Vorsatz.
10. Das Bringen und Holen der Katzen wird nach vorheriger Vereinbarung wie folgt geregelt:
Montag bis Freitag von 15:00 Uhr bis 17:30 Uhr
Sa 10:00 bis 11:00 Uhr
An Sonn- und Feiertagen ist geschlossen.
11. Ist es dem Katzenbesitzer nicht möglich, seine Katze(n) zum vereinbarten Zeitpunkt abzuholen, ist diese Änderung mitzuteilen. Bei einer nicht vereinbarten Verlängerung des Aufenthaltes erlischt der geschlossene Vertrag über Betreuung und Unterbringung der Katze(n). Die Katzenpension behält sich vor, die Katze(n) nach einer Frist von 3 Tagen auf Kosten des Besitzers dem städtischen Tierheim zu übergeben.
12. Für mitgebrachte persönliche Dinge wird keine Haftung übernommen.
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